Vertragsbedingungen zur Stammkunden-Karte
Vertragspartner: Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG, Zechenstraße 8, 66333 Völklingen - nachfolgend „Globus“ genannt -
Der Kunde erhält durch Nutzung der Stammkunden-Karte auf Grundlage und unter Einbeziehung der unten abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, die von ihm in allen Globus Baumärkten in Deutschland sowie im Globus Baumarkt Online-Shop auf www.globus- baumarkt.de gezahlten Rechnungsbeträge seinem Kundenkonto gutschreiben zu lassen. Nach erfolgreicher Registrierung der Stammkunden-Karte und nach Ablauf des Sammeljahres kann sich der Kunde seinen Bonusbetrag nach der folgenden Bonusstaffel in bar auszahlen lassen:
- ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag 1.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer ein Bonusguthaben von 3% des bonusfähigen Rechnungsbetrages
- ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag 2.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer ein Bonusguthaben von 5% des bonusfähigen Rechnungsbetrages
- ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag 5.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer ein Bonusguthaben von 10% des bonusfähigen Rechnungsbetrages
Stammkunden-Karten gelten nicht in den Globus Markthallen, Tankstellen und Waschstraßen und bei Käufen über dritte Anbieter. Darüber hinaus nicht außerhalb Deutschlands.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand:
Globus gewährt dem Kunden bei ordnungsgemäßer Registrierung und Einhaltung der im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen die oben genannten Bonusbeträge. Der Kunde registriert sich im Gegenzug mit seiner E-Mail-Adresse, welche seitens Globus für die in § 7 genannten Zwecke verwendet wird. Im Gegenzug kann Globus die personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden außerdem analysieren, zu internen Marktforschungszwecken verarbeiten und diesen Informationen und Aktionen rund um das Stammkunden-Bonusprogramm per E-Mail, per Post oder telefonisch zukommen lassen. Mit Registrierung der Stammkunden-Karte wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von Wareneinkäufen im Namen und auf eigene Rechnung des Stammkunden-Karteninhabers während eines Sammelzeitraums von zwölf (12) Monaten (Sammeljahr), beginnend mit der erstmaligen Nutzung (Aktivierung) der Stammkunden-Karte, ausschließlich in den Betriebsstätten der Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG, Globus Baumarkt Ost GmbH & Co KG, Globus Baumarkt Losheim GmbH & Co. KG und Globus Baumarkt Wetzlar GmbH & Co. KG gezahlte Rechnungsbeträge seinem Kundenkonto gutschreiben zu lassen. Voraussetzung für eine Gutschrift ist, dass die Stammkunden-Karte vor Beginn des Kassiervorgangs an der Kasse vorgelegt wird. Bei Einkäufen/Bestellungen im Onlineshop von Globus Baumarkt ist die Nummer der Stammkunden-Karte an der dafür vorgesehenen Stelle des Onlineformulars einzutragen. Eine Nachbuchung von gezahlten Rechnungsbeträgen ist ausgeschlossen.
Für die Berechnung der Bonusstaffel werden die gesamten Wareneinkäufe, also bonusfähige sowie nicht bonusfähige Waren, berücksichtigt. Bonifiziert werden ausschließlich die bonusfähigen Waren. Nicht bonusfähig sind: aktuelle Werbewaren, preisreduzierte Waren, Rabattaktionen, Brennstoffe, Gasflaschen (Flasche und Füllung), Lebensmittel, Pfandartikel, Gastronomie, preisgebundene Artikel wie z.B. Verlagsartikel, Handy-Aufladekarten, lebende Tiere, Geschenkgutscheine, Kautionen und Dienstleistungen (Lieferkosten, Mietzahlungen, Löhne). Buchung des Umsatzes erst bei Auslieferung/Abholung der bestellten Ware.
§ 2 Bonusguthaben:
Eine Auszahlung erreichter Bonusbeträge erfolgt in bar ausschließlich an den Stammkunden-Karteninhaber gegen Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses in einem der Globus Baumärkte. Voraussetzung für die Auszahlung des im abgelaufenen Sammeljahr erreichten Bonusbetrages ist die Registrierung der Stammkunden-Karte. Die Registrierung erfolgt entweder bei einem Mitarbeiter an der Hauptinformation eines Globus Baumarktes oder auf der dafür vorgesehenen Plattform www.globus-baumarkt.de/stammkundenkarte. Die Registrierung muss vor Ablauf des ersten Sammeljahres vorgenommen werden. Sollte eine Registrierung innerhalb vorgenannten Zeitraums nicht erfolgen, verfallen alle bisher im Sammeljahr aufgelaufenen Rechnungsbeträge sowie die entsprechenden Bonusbeträge.
Wird die Mindestbonusstaffel, d.h. ein Rechnungsbetrag von 1.500,00 Euro, innerhalb des Sammeljahres nicht erreicht, so entsteht kein Bonusanspruch und eine Bonuszahlung wird nicht gewährt. Eine Übertragung bereits gezahlter Rechnungsbeträge auf ein anderes Sammeljahr oder andere Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Nachbuchung von gezahlten Rechnungsbeträgen ausgeschlossen.
§ 3 Kunde:
Kunde im Sinne dieser Vereinbarung ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede juristische Person.
§ 4 Stornierung von Rechnungsbeträgen:
Wird der einem Einkauf zugrundeliegende Kaufvertrag, gleich auf welche Weise, rückabgewickelt (insbesondere Rücktritt, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Umtausch und Widerruf), und dem Kunden der Kaufpreis zurückerstattet, der bereits dem Kundenkonto des Kunden gutgeschrieben wurde, so wird der entsprechende Rechnungsbetrag vom Kundenkonto in Abzug gebracht. Sollte der Rechnungsnehmer wider Erwarten und entgegen der hiesigen vertraglichen Regelungen von der Adresse des Stammkunden- Karteninhabers abweichen, so behält sich Globus vor, diese Umsätze aus dem Bonus-Sammeljahr zu stornieren.
§ 5 Vertragsdauer / Kündigung:
Der Stammkundenvertrag beginnt mit verbindlicher Bestellung und Aktivierung der Stammkunden-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Stammkundenvertrag ist für den Kunden mit einer Frist von einer Woche, ohne Angabe von Gründen, kündbar. Eine Kündigung des Kunden hat per E-Mail an stammkundenkarte@globus-fachmaerkte.de zu erfolgen. Eine Kündigung von Globus erfolgt elektronisch auf die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, dies jedoch nicht vor Ablauf des aktuellen Sammeljahrs. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
§ 6 Karte / Benachrichtigungspflicht:
Die Stammkunden-Karte bleibt im Eigentum von Globus. Bei Verlust der Stammkunden-Karte kann der Kunde eine Ersatzkarte beantragen. Im Falle des Verlustes der Stammkunden-Karte hat der Kunde Globus unverzüglich zu benachrichtigen. Insbesondere dann, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter die Stammkunden-Karte in seinem Besitz haben könnte. Der Kunde ist verpflichtet, Globus seine korrekte Anschrift spätestens bei Registrierung der Stammkunden-Karte mitzuteilen. Für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung seiner Anschrift und E-Mail-Adresse umgehend, spätestens jedoch einen Monat vor dem voraussichtlichen Ende des Sammeljahres, schriftlich mitzuteilen. Für Schäden, die in Folge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Globus nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Kunden.
§ 7 Datenschutz/Werbebeschränkung:
Globus verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den nationalen Gesetzen. Die Umsätze, die unter Vorlage der Stammkunden-Karte getätigt werden, werden gespeichert und zur Auszahlung des Bonus verarbeitet. Im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen verarbeiten die unter §1 genannten Gesellschaften die personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden. Die unter §1 genannten Gesellschaften verarbeiten die personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden außerdem zu internen Marktforschungszwecken. Informationen und Aktionen rund um das Stammkunden- Bonusprogramm erhalten die Kunden per E-Mail, per Post oder telefonisch. Die Verarbeitung zu vorstehenden Zwecken kann gegebenenfalls durch Auftragsverarbeiter erfolgen. Sollte der Kunde eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu obigen Zwecken nicht mehr wünschen, kann dieser jederzeit gemäß § 5 diesen Bonusvertrag kündigen. Aufgrund der Untrennbarkeit der Bonusleistungen und der vertraglichen Verarbeitung der personen- und einkaufsbezogenen Daten des Kunden endet somit automatisch auch dessen Teilnahme an dem Stammkunden-Bonusprogramm.
§ 8 Änderung der Teilnahmebedingungen:
Globus Baumarkt behält sich vor das Stammkunden-Kartenprogramm inklusive der vorliegenden Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Gründe unter angemessener Wahrung der Kundeninteressen einzustellen oder in zumutbarem Umfang zu ergänzen oder zu verändern. Solche Gründe sind insbesondere Änderungen zwingender, rechtlicher Vorschriften oder der hierzu ergangenen Rechtsprechung, Schließung von Regelungslücken oder Erweiterungen zugunsten der Kunden.
Die zum Zeitpunkt der Einstellung, Änderung oder Ergänzung dieser Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich unter dessen zuletzt bekannten Anschrift oder per E-Mail mitgeteilt.
Die Änderung dieser Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 2 Monaten nach Zugang der Mitteilung der Änderung in Textform (Brief oder E-Mail) widerspricht, Globus Baumarkt wird den Kunden auf das Recht zum Widerspruch und die Rechtsfolge des nicht fristgerechten Widerspruchs in der
Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist Globus Baumarkt zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen berechtigt. Als Annahme der geänderten Bedingungen gilt es auch, wenn der Kunde nach Mitteilung der Änderungen die Globus Baumarkt Stammkunden- Karte einsetzt.