Vertragsbedingungen zur Stammkunden-Karte
GLOBUS Lux S.A., 239, Z.A.E. WOLSER A, L-3225 Bettembourg
mit den Niederlassungen:
Globus Baumarkt Bettembourg, Z.A.E. WOLSER A 239, 3225 Bettembourg
Globus Baumarkt Junglinster, Centre commercial Laangwiss 1, 6131 Junglinster
- nachfolgend „Globus“ genannt -
Die Nutzung der Stammkunden-Karte erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die in diesen Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen stehen
ausschließlich Inhabern einer Stammkunden-Karte zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist entweder die Vollendung des 18. Lebensjahres oder der Status als juristische Person sowie eine Registrierung unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen.
Die Stammkunden-Karte ist nicht in den Globus Markthallen, Tankstellen und Waschstraßen sowie bei Käufen über Drittanbieter einsetzbar. Zudem gilt sie ausschließlich innerhalb des Großherzogtums Luxemburg und nicht im Globus Baumarkt Online-Shop.
§1 Vertragsgegenstand
1.1. Nach erfolgreicher Registrierung der Stammkunden-Karte hat der Kunde die Möglichkeit, die von ihm in allen Globus Baumärkten des Großherzogtums Luxemburg gezahlten Rechnungsbeträge auf seinem Kundenkonto gutschreiben zu lassen. Nach Ablauf des Sammeljahres erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe des Bonusbetrags gemäß
folgender Staffel:
- Ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag von 1.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer: 3 % des bonusfähigen Rechnungsbetrags als Warengutschein
- Ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag von 2.500,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer: 5 % des bonusfähigen Rechnungsbetrags als Warengutschein
- Ab einem aufgelaufenen Rechnungsbetrag von 5.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer: 10 % des bonusfähigen Rechnungsbetrags als Gutschein mit Anspruch auf Bargeld
Der Warengutschein für die 3 %- und 5 %-Staffel kann ausschließlich in den Globus Baumärkten des Großherzogtums Luxemburg eingelöst werden. Der Warengutschein kann nicht im Online-Shop eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Bei Erreichen der 10 %-Staffel erfolgt die Auszahlung des Bonusbetrags in bar nach Einlösung des Originalanschreibens (Gutschein) in einem Globus Baumarkt innerhalb des Großherzogtums Luxemburg. Barauszahlungen über 100 € sind erst ab 14 Uhr möglich. Das persönliche Anschreiben dient hierbei als Gutschein (Inhaber-Papier). Eine Auszahlung oder Einlösung des Bonus ist nur gegen Vorlage des Originalanschreibens (Gutschein), zusammen mit der Stammkunden-Karte und einem
gültigen Lichtbildausweis möglich. Näheres regelt § 2.
1.2 Voraussetzung für die Nutzung der Stammkundenkarte ist die Einwilligung des Kunden zum Versand des Stammkunden-Newsletters sowie die Einwilligung in die Nutzung seiner personen- und einkaufsbezogenen Daten für Zwecke der internen Marktforschung. Mit dem Newsletter sendet Globus Baumarkt dem Kunden Informationen zu Angeboten und Aktionen zu, die ausschließlich Inhabern von Stammkunden-Karten vorbehalten sind. Wenn der Kunde Globus Baumarkt seine Einwilligung zur Auswertung seiner personen- und einkaufsbezogenen Daten gegeben haben, nutzt Globus Baumarkt diese zu internen Marktforschungszwecken und um speziell auf den Kunden zugeschnittene Angebote zuzusenden.
§ 2 Ausgestaltung des Bonusprogramms
2.1. Mit der Registrierung der Stammkunden-Karte erhält der Kunde die Möglichkeit, während eines Sammelzeitraums von zwölf (12) Monaten (Sammeljahr) ab der erstmaligen Nutzung (Aktivierung) der Karte, im Rahmen von Wareneinkäufen auf eigene Rechnung Rechnungsbeträge auf seinem Kundenkonto gutschreiben zu lassen. Dies gilt ausschließlich für Einkäufe in den Globus Baumärkten der Globus Lux S.A.
Voraussetzung für eine Gutschrift ist die Vorlage der Stammkunden-Karte vor Beginn des Kassiervorgangs an der Kasse. Eine nachträgliche Gutschrift bereits gezahlter Rechnungsbeträge ist ausgeschlossen. Nach Ablauf des Sammeljahres hat der Kunde Anspruch auf einen Gutschein in Höhe des gesammelten Bonusbetrags gemäß der geltenden Bonusstaffel. Näheres regelt § 1.
2.2 Der auszuzahlende Bonus wird in Form eines Gutscheins gewährt, auf den der Kunde nach Ablauf des Sammeljahres gemäß der geltenden Bonusstaffel einen Anspruch hat. Dieser Gutschein stellt eine nachträgliche Bonusgutschrift dar und führt zur Korrektur der Rechnungen des Sammeljahres, wodurch sich der steuerpflichtige Umsatz entsprechend reduziert.
2.3 Für die Berechnung der Bonusstaffel werden alle Wareneinkäufe berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie bonusfähig sind. Die Bonifizierung erfolgt jedoch ausschließlich auf bonusfähige Waren. Nicht bonusfähig sind: aktuelle Werbewaren, preisreduzierte Artikel, Rabattaktionen, Brennstoffe, Gasflaschen (Flasche und Füllung), Lebensmittel, Pfandartikel, Gastronomie, preisgebundene Artikel (z. B. Verlagsartikel), lebende Tiere, Geschenkgutscheine, Kautionen sowie Dienstleistungen (z. B. Lieferkosten, Mietzahlungen, Löhne). Der Umsatz wird erst mit der Auslieferung oder Abholung der bestellten Ware gebucht.
2.4 Die Ausgabe des erreichten Bonusbetrags erfolgt ausschließlich in Form eines Gutscheins an den Inhaber der Stammkunden-Karte.
Der Gutschein wird im Falle der 3% und 5% Staffel entweder postalisch oder elektronisch übermittelt und kann in allen Globus Baumärkten im Großherzogtum Luxemburg eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Der Gutschein der 10% Staffel wird postalisch übermittelt. Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist die Registrierung der Stammkunden-Karte. Die
Registrierung kann entweder bei einem Mitarbeiter an der Hauptinformation eines Globus Baumarktes oder auf der Plattform www.globus-baumarkt.de/stammkundenkarte erfolgen und muss vor Ablauf des ersten Sammeljahres abgeschlossen sein. Erfolgt die Registrierung nicht innerhalb dieses Zeitraums, verfallen sämtliche im Sammeljahr gesammelten Rechnungsbeträge sowie die entsprechenden Bonusbeträge.
Ein Anspruch auf den Bonusgutschein entsteht nur, wenn innerhalb des Sammeljahres die Mindestbonusstaffel, also ein Rechnungsbetrag von mindestens 1.500,00 Euro, erreicht wurde. Wird diese Grenze nicht erreicht, besteht kein Bonusanspruch, und es erfolgt keine Ausgabe eines Gutscheins. Eine Übertragung von gesammelten Rechnungsbeträgen auf ein anderes Sammeljahr oder auf andere Kunden ist ebenso ausgeschlossen wie eine nachträgliche Gutschrift bereits gezahlter Rechnungsbeträge.
§ 3 Stornierung von Rechnungsbeträgen
Wird ein dem Einkauf zugrundeliegender Kaufvertrag – gleich aus welchem Grund – rückabgewickelt (insbesondere durch Rücktritt, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Umtausch oder Widerruf) und der Kaufpreis an den Kunden zurückerstattet, so wird der bereits auf dem Kundenkonto gutgeschriebene Rechnungsbetrag entsprechend abgezogen.
Weicht der Rechnungsnehmer wider Erwarten und entgegen der vertraglichen Regelungen von der Adresse des Stammkunden-Karteninhabers ab, behält sich Globus Baumarkt das Recht vor, diese Umsätze aus dem Bonus-Sammeljahr zu stornieren.
§ 4 Vertragsdauer / Kündigung
Der Stammkundenvertrag beginnt mit der verbindlichen Bestellung und der Aktivierung der Stammkunden-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen per E-Mail an stammkundenkarte@globus-baumarkt.de kündigen.
Globus Baumarkt kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen, wobei die Kündigung in der Regel an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden gesendet wird. Eine derartige ordentliche Kündigung durch Globus Baumarkt erfolgt jedoch frühestens mit Wirksamkeit zum Ende des laufenden Sammeljahres.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Vertragsbedingungen verstößt oder die Stammkunden-Karte missbräuchlich verwendet.
§ 5 Karte / Benachrichtigungspflicht
Die Stammkunden-Karte bleibt Eigentum von Globus Baumarkt.
Bei Verlust der Karte ist der Kunde verpflichtet, Globus Baumarkt unverzüglich zu benachrichtigen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass ein Dritter unbefugt über die Karte verfügt. Der Kunde kann in diesem Fall eine Ersatzkarte beantragen.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei der Registrierung der Stammkunden-Karte eine korrekte und aktuelle Anschrift sowie seine E-Mail-Adresse anzugeben und für die Richtigkeit seiner Angaben zu sorgen. Änderungen der Anschrift oder E-Mail-Adresse sind Globus Baumarkt umgehend, spätestens jedoch einen Monat nach der entsprechenden Änderung, per E-Mail an stammkundenkarte@globusbaumarkt.de mitzuteilen.
Globus Baumarkt haftet nicht für Schäden, die infolge einer unterlassenen oder verspäteten Benachrichtigung durch den Kunden entstehen, es sei denn Globus Baumarkt trifft eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unter Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens des Kunden.
§ 6 Änderung der Teilnahmebedingungen
Globus Baumarkt behält sich das Recht vor, das Stammkunden-Kartenprogramm sowie die vorliegenden Bedingungen aus sachlichen Gründen unter angemessener Wahrung der
Kundeninteressen einzustellen, zu ergänzen oder in zumutbarem Umfang zu ändern. Solche Gründe sind insbesondere:
- Änderungen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder hierzu ergangener Rechtsprechung,
- die Schließung von Regelungslücken,
- betriebliche Notwendigkeiten oder technische Anpassungen,
- Erweiterungen zugunsten der Kunden.
Bereits entstandene Ansprüche zum Zeitpunkt der Einstellung, Änderung oder Ergänzung dieser Teilnahmebedingungen bleiben hiervon unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder schriftlich an die zuletzt bekannte Anschrift mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung per E-Mail an stammkundenkarte@globus-baumarkt.de widerspricht. Globus Baumarkt wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs hinweisen.
Widerspricht der Kunde der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist Globus Baumarkt berechtigt, den Stammkundenvertrag mit einer Frist von einer Woche zum Ende des Sammeljahres zu kündigen.
Als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen gilt auch, wenn der Kunde die Stammkunden-Karte nach Mitteilung der Änderungen weiterhin nutzt.
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Luxemburg sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden und Globus Baumarkt ergeben, wobei Globus Baumarkt im Fall von Streitigkeiten diese jedoch vor jedes andere Gericht bringen kann, das in Ermangelung der vorstehenden Gerichtswahl normalerweise zuständig wäre.